Das Tätigkeitsfeld eines Radiologietechnologen befindet sich an der Schnittstelle „Medizin-Technik-Mensch“ und erfordert hohes physikalisch-technisches Verständnis und logisch-analytisches Denken, aber auch medizinisches Interesse und soziale Kompetenz.
Der Radiologietechnologe übernimmt die Aufgabe, notwendige Untersuchungen und Behandlungen am Menschen nach ärztlicher Anordnung auf Basis radiologietechnischer Methoden eigenverantwortlich auszuführen. Das Aufgabengebiet umfasst die Anwendung ionisierender Strahlen in der diagnostischen Radiologie, der Strahlentherapie und der Nuklearmedizin, aber auch den Einsatz anderer Bild gebender Verfahren, wie Ultraschall
oder Magnetresonanztomographie, sowie das forschende Mitarbeiten im Bereich des Gesundheitswesens. Weiters umfasst der radiologisch-technische Dienst die Anwendung von Kontrastmitteln nach ärztlicher Anordnung und in Zusammenarbeit mit Ärzten. Weitere Betätigungsfelder bieten sich dem Radiologietechnologen in Einrichtungen der Forschung, Wissenschaft und Industrie, aber auch in der Veterinärmedizin.
(Beschreibung in Anlehnung an das MTD-Gesetz, BGBl. Nr. 460/ 1992, § 2 (3) in der letztgültigen Fassung BGBl. Nr. 7/2004 § 2 (3)).
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